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   BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvR 793/19   

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BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvR 793/19 (https://dejure.org/2020,40935)
BVerfG, Entscheidung vom 20.08.2020 - 1 BvR 793/19 (https://dejure.org/2020,40935)
BVerfG, Entscheidung vom 20. August 2020 - 1 BvR 793/19 (https://dejure.org/2020,40935)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Ablehnung von Anträgen auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und auf Beiordnung eines Rechtsanwalts für Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 23 Abs 1 S 2 BVerfGG, § 90 BVerfGG, § 92 BVerfGG, § 42 Abs 1 Alt 2 ZPO, § 42 Abs 2 ZPO
    Ablehnung eines isolierten PKH-Antrags: Rechtsfehlerhafte Vorentscheidung rechtfertigt per se grds nicht eine Besorgnis der Befangenheit - PKH-Gewährung setzt auch im Verfassungsbeschwerdeverfahren hinreichende Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung voraus

  • rewis.io

    Ablehnung eines isolierten PKH-Antrags: Rechtsfehlerhafte Vorentscheidung rechtfertigt per se grds nicht eine Besorgnis der Befangenheit - PKH-Gewährung setzt auch im Verfassungsbeschwerdeverfahren hinreichende Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung voraus

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnung eines isolierten PKH-Antrags: Rechtsfehlerhafte Vorentscheidung rechtfertigt per se grds nicht eine Besorgnis der Befangenheit - PKH-Gewährung setzt auch im Verfassungsbeschwerdeverfahren hinreichende Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung voraus

  • rechtsportal.de

    Ablehnung eines isolierten PKH-Antrags: Rechtsfehlerhafte Vorentscheidung rechtfertigt per se grds nicht eine Besorgnis der Befangenheit - PKH-Gewährung setzt auch im Verfassungsbeschwerdeverfahren hinreichende Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung voraus

  • datenbank.nwb.de

    Ablehnung eines isolierten PKH-Antrags: Rechtsfehlerhafte Vorentscheidung rechtfertigt per se grds nicht eine Besorgnis der Befangenheit - PKH-Gewährung setzt auch im Verfassungsbeschwerdeverfahren hinreichende Erfolgsaussichten der Rechtsverfolgung voraus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (27)

  • BVerfG, 02.06.2005 - 2 BvR 625/01

    Rechtliches Gehör; gesetzlicher Richter (gesetzliche Zuständigkeitsordnung;

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvR 793/19
    Denn in diesen Fällen erfordert die Prüfung des Ablehnungsgesuchs keine Beurteilung des eigenen Verhaltens durch den abgelehnten Richter selbst (vgl. BVerfGK 5, 269 ; 11, 434 ; 13, 72 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 -, Rn. 30).

    Ein solches vereinfachtes Ablehnungsverfahren soll jedoch nur echte Formalentscheidungen ermöglichen oder einen offensichtlichen Missbrauch des Ablehnungsverfahrens verhindern, weshalb eine enge Auslegung der entsprechenden Voraussetzungen geboten ist (vgl. BVerfGK 5, 269 ; 11, 434 ; 13, 72 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 -, Rn. 30).

    Bei der Anwendung dieses Prüfungsmaßstabes ist das Gericht in besonderem Maße verpflichtet, das Ablehnungsgesuch seinem Inhalt nach vollständig zu erfassen und gegebenenfalls wohlwollend auszulegen, da es anderenfalls leicht dem Vorwurf ausgesetzt werden kann, tatsächlich im Gewande der Zulässigkeitsprüfung in eine Begründetheitsprüfung einzutreten (BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01 u.a. -, Rn. 57).

    Eine vermeintlich oder tatsächlich rechtsfehlerhafte Vorentscheidung rechtfertigt für sich genommen ohne das Hinzutreten weiterer Umstände die Besorgnis der Befangenheit grundsätzlich nicht (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 2. Juni 2005 - 2 BvR 625/01 u.a. -, Rn. 63; BGH, Beschluss vom 23. Februar 1999 - 4 StR 15/99 -, juris, Rn. 5; KG Berlin, Beschluss vom 12. April 2004 - 15 W 2/04 -, juris, Rn. 8; Stackmann, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 6. Aufl. 2020, § 42 Rn. 45).

  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvR 1229/94

    Im Verfahren der Verfassungsbeschwerde kann auch dem Äußerungsberechtigten unter

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvR 793/19
    Im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde kann einem Beschwerdeführer entsprechend §§ 114 ff. ZPO Prozesskostenhilfe bewilligt werden (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Mai 2020 - 1 BvR 2289/19 -, Rn. 2).

    Sie ist nur zu bewilligen, wenn dies unbedingt erforderlich erscheint, weil die betroffene Person nicht in der Lage ist, sich selbst zu vertreten (vgl. BVerfGE 27, 57; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 9. Juli 2010 - 2 BvR 2258/09 -, juris, Rn. 6; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 BvR 2014/16 -, Rn. 2).

    Der im verfassungsgerichtlichen Verfahren entsprechend geltende § 114 Abs. 1 ZPO (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, Rn. 3) setzt voraus, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.

  • BVerfG, 08.03.2017 - 1 BvR 2680/16

    Erfolglose Anträge auf Bewilligung von PKH und Beiordnung eines Rechtsanwalts für

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvR 793/19
    Im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde kann einem Beschwerdeführer entsprechend §§ 114 ff. ZPO Prozesskostenhilfe bewilligt werden (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Mai 2020 - 1 BvR 2289/19 -, Rn. 2).

    Auch die isolierte Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde ist nicht ausgeschlossen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 BvR 2014/16 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Mai 2020 - 1 BvR 2289/19 -, Rn. 2).

    Der im verfassungsgerichtlichen Verfahren entsprechend geltende § 114 Abs. 1 ZPO (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, Rn. 3) setzt voraus, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.

  • BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 2853/11

    Grenzen der Teilnahme des abgelehnten Richters an Entscheidung über

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvR 793/19
    Denn in diesen Fällen erfordert die Prüfung des Ablehnungsgesuchs keine Beurteilung des eigenen Verhaltens durch den abgelehnten Richter selbst (vgl. BVerfGK 5, 269 ; 11, 434 ; 13, 72 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 -, Rn. 30).

    Ein solches vereinfachtes Ablehnungsverfahren soll jedoch nur echte Formalentscheidungen ermöglichen oder einen offensichtlichen Missbrauch des Ablehnungsverfahrens verhindern, weshalb eine enge Auslegung der entsprechenden Voraussetzungen geboten ist (vgl. BVerfGK 5, 269 ; 11, 434 ; 13, 72 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 -, Rn. 30).

    Ist hingegen ein - wenn auch nur geringfügiges - Eingehen auf den Verfahrensgegenstand erforderlich, scheidet eine Ablehnung als unzulässig aus (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 -, Rn. 30).

  • BVerfG, 20.05.2020 - 1 BvR 2289/19

    Anträge auf Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts mangels

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvR 793/19
    Im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde kann einem Beschwerdeführer entsprechend §§ 114 ff. ZPO Prozesskostenhilfe bewilligt werden (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Mai 2020 - 1 BvR 2289/19 -, Rn. 2).

    Auch die isolierte Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine noch zu erhebende Verfassungsbeschwerde ist nicht ausgeschlossen (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 2. Dezember 2016 - 1 BvR 2014/16 -, Rn. 3; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Mai 2020 - 1 BvR 2289/19 -, Rn. 2).

    Zu den erforderlichen Angaben gehört auch, dass der Antragsteller entsprechend § 117 Abs. 1 Satz 2 ZPO die Erfolgsaussichten seiner Verfassungsbeschwerde zumindest in groben Zügen plausibel darlegt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 5. November 2013 - 1 BvR 2544/12 -, Rn. 7; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 1868/16 -, Rn. 2; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 24. August 2017 - 2 BvR 1879/17 -, Rn. 2; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Mai 2020 - 1 BvR 2289/19 -, Rn. 2).

  • BVerfG, 10.01.1989 - 1 BvL 17/87

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe im konkreten

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvR 793/19
    Im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde kann einem Beschwerdeführer entsprechend §§ 114 ff. ZPO Prozesskostenhilfe bewilligt werden (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Mai 2020 - 1 BvR 2289/19 -, Rn. 2).

    Der im verfassungsgerichtlichen Verfahren entsprechend geltende § 114 Abs. 1 ZPO (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, Rn. 3) setzt voraus, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.

  • BVerfG, 10.09.1952 - 1 BvR 379/52

    Verkündungsdatum als Fristbeginn für Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvR 793/19
    Im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde kann einem Beschwerdeführer entsprechend §§ 114 ff. ZPO Prozesskostenhilfe bewilligt werden (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Mai 2020 - 1 BvR 2289/19 -, Rn. 2).

    Der im verfassungsgerichtlichen Verfahren entsprechend geltende § 114 Abs. 1 ZPO (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, Rn. 3) setzt voraus, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.

  • BVerfG, 31.01.1952 - 1 BvR 68/51

    Prozeßkostenhilfe im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvR 793/19
    Im Verfahren über eine Verfassungsbeschwerde kann einem Beschwerdeführer entsprechend §§ 114 ff. ZPO Prozesskostenhilfe bewilligt werden (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, Rn. 3; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Mai 2020 - 1 BvR 2289/19 -, Rn. 2).

    Der im verfassungsgerichtlichen Verfahren entsprechend geltende § 114 Abs. 1 ZPO (vgl. BVerfGE 1, 109 ; 1, 415 ; 79, 252 ; 92, 122 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2017 - 1 BvR 2680/16 -, Rn. 3) setzt voraus, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet.

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG)

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvR 793/19
    Denn in diesen Fällen erfordert die Prüfung des Ablehnungsgesuchs keine Beurteilung des eigenen Verhaltens durch den abgelehnten Richter selbst (vgl. BVerfGK 5, 269 ; 11, 434 ; 13, 72 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 -, Rn. 30).

    Ein solches vereinfachtes Ablehnungsverfahren soll jedoch nur echte Formalentscheidungen ermöglichen oder einen offensichtlichen Missbrauch des Ablehnungsverfahrens verhindern, weshalb eine enge Auslegung der entsprechenden Voraussetzungen geboten ist (vgl. BVerfGK 5, 269 ; 11, 434 ; 13, 72 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 -, Rn. 30).

  • BVerfG, 18.12.2007 - 1 BvR 1273/07

    Verletzung des gesetzlichen Richters durch Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BVerfG, 20.08.2020 - 1 BvR 793/19
    Denn in diesen Fällen erfordert die Prüfung des Ablehnungsgesuchs keine Beurteilung des eigenen Verhaltens durch den abgelehnten Richter selbst (vgl. BVerfGK 5, 269 ; 11, 434 ; 13, 72 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 -, Rn. 30).

    Ein solches vereinfachtes Ablehnungsverfahren soll jedoch nur echte Formalentscheidungen ermöglichen oder einen offensichtlichen Missbrauch des Ablehnungsverfahrens verhindern, weshalb eine enge Auslegung der entsprechenden Voraussetzungen geboten ist (vgl. BVerfGK 5, 269 ; 11, 434 ; 13, 72 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11 -, Rn. 30).

  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

  • BVerfG, 05.11.2013 - 1 BvR 2544/12

    Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) im

  • BVerfG, 02.12.2016 - 1 BvR 2014/16

    Erfolglose Anträge auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und auf Beiordnung

  • KG, 12.04.2004 - 15 W 2/04

    Richterablehnung: Einzelrichterentscheidung über einen Ablehnungsgesuch gegen

  • OLG Hamm, 19.02.2019 - 9 WF 21/19

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

  • BVerfG, 04.07.1989 - 1 BvR 1460/85

    Anwaltsnotar - Sozietät - Steuerberater - Kammerrechtsbeistand

  • KG, 08.06.2006 - 15 W 31/06

    Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis wegen nachträglicher Änderung einer

  • BVerfG, 09.07.2010 - 2 BvR 2258/09

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts -

  • BVerfG, 19.07.1967 - 2 BvR 639/66

    Einheitliches Grundrecht

  • BVerfG, 14.06.1960 - 2 BvR 96/60

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von

  • BVerfG, 24.08.2017 - 2 BvR 1879/17

    Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Beiordnung eines

  • BVerfG, 08.03.2017 - 1 BvR 1868/16

    Erfolgloser Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für eine beabsichtigte

  • BGH, 23.02.1999 - 4 StR 15/99

    Verwerfung der Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit als unzulässig (völlig

  • BVerfG, 02.10.1969 - 1 BvR 132/67

    Prozeßkostenhilfe für das Verfassungsbeschwerde-Verfahren

  • OLG Frankfurt, 22.12.2003 - 3 U 217/02

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters

  • OLG Köln, 19.08.2014 - 2 Wx 208/14
  • BGH, 30.03.2022 - AnwZ (Brfg) 28/20

    Verwaltungsrechtliche Anwaltssache: Befangenheitsablehnung der Richter des Senats

    Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof G.   kann an der Entscheidung mitwirken, obwohl er von dem mit Schriftsatz vom 23. Februar 2022 gestellten Ablehnungsgesuch betroffen ist.Eine Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch wegen der Besorgnis der Befangenheit durch den abgelehnten Richter selbst ist mit dem Recht auf den gesetzlichen Richter gemäß Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG vereinbar, sofern das Ablehnungsgesuch gänzlich untauglich oder rechtsmissbräuchlich ist.Eine völlige Ungeeignetheit des Ablehnungsgesuchs ist anzunehmen, wenn für eine Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens selbst entbehrlich ist, weil das Ablehnungsgesuch für sich allein, das heißt ohne jede weitere Aktenkenntnis, offenkundig eine Ablehnung nicht zu begründen vermag (BVerfG, Beschlüsse vom 20. August 2020 - 1 BvR 793/19, juris Rn. 14 und vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11, juris Rn. 30).
  • BGH, 05.12.2023 - XI ZA 1/23

    Verwerfung der Ablehnungsgesuche gegen die Richter als unzulässig wegen

    Denn ein Ablehnungsgesuch ist auch dann eindeutig unzulässig, wenn es völlig ungeeignet ist, weil seine Begründung von vornherein untauglich ist, eine Befangenheit des abgelehnten Richters aufzuzeigen, und für seine Verwerfung deshalb jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens entbehrlich ist (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 11. März 2013 - 1 BvR 2853/11, juris Rn. 30 und vom 20. August 2020 - 1 BvR 793/19, juris Rn. 14; BGH, Beschluss vom 30. März 2022 - AnwZ (Brfg) 28/20, juris Rn. 10).
  • BGH, 15.12.2022 - I ZB 36/22

    Verwerfung des Ablehnungsgesuchs gegen einen Richter als unzulässig

    Ein Ablehnungsgesuch ist völlig ungeeignet, wenn es eine von vornherein untaugliche Begründung enthält oder wenn für dessen Verwerfung jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens entbehrlich ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 15. Juni 2015 - 1 BvR 1288/14, juris Rn. 15 bis 17 mwN; Beschluss vom 20. August 2020 - 1 BvR 793/19, juris Rn. 14; BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2020 - I ZR 28/19, juris Rn. 6 f.; Beschluss vom 30. März 2022 - AnwZ (Brfg) 28/20, juris Rn. 10; Beschluss vom 13. Juli 2022 - I ZB 27/22, juris Rn. 5 f.).
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